EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, s

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